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Was uns dieses Jahr auf der Frankfurter Buchmesse erwartet

Verwundert habe ich mir die Augen gerieben, als ich vor ein paar Wochen die groß angekündigten Veranstaltungen zu Kooperationen von Verlagen, Bibliotheken und Autoren  im Rahmen der Buchmesse gelesen habe http://www.buchmesse.de/de/fbm/anmeldung/tischanmeldung/internationales_bibliotheks_zentrum/?etcc_cmp=Countdown&etcc_med=Website&etcc_grp=Fachbesucher&etcc_tar=ILC&etcc_ori=https://countdown.buchmesse.de/de/aktuelle-ausgaben/stories-2017/diese-debatten-sollten-sie-nicht-verpassen

Was ist davon zu halten? Nicht zuletzt Dank des „Vogel-Verfahrens“ haben viele Verlage realisiert,  dass ihre Ausschüttungen aus den Eiinahmen der Verwertungsgesellschaften keineswegs sicher sind. Und vielen AutorInnen ist aufgrund der EuGH Entscheidung zum Verfahren Stichting Leenrecht ./. VOB klar geworden, dass e-lending nicht unbedingt zu ihrem Nachteil erfolgen muss. Und Europa darf generell natürlich auch nicht fehlen https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/  Vielleicht ergibt sich ja die Möglichkeit in Frankfurt, darüber ein paar Worte zu verlieren.

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Warum Lobbyarbeit sich lohnt

Am vergangenen Mittwoch haben sich Vertreter des vbnw und der IFLA gemeinsam mit Axel Voss, MEP, getroffen. Zweck des Gesprächs war es, Herrn Voss die Rolle von Bibliotheken in der Wissensvermittlung und im aktuellen Prozess der Urheberrechtsrerorm, die auf unterschiedlichen Ebenen vollzogen wird, näher zu bringen. Denn machen wir uns nichts vor: Welcher Politiker ist in seinen Tätigkeitsfeldern so mit der Praxis vertraut, wie es wünschenswert wäre? Aber auch wer von uns kennt sich auf den verschiedenen Handlungsfeldern aus, die momentan relevant sind? Da ist zum einen die WIPO in Genf. Bei den regelmäßig stattfindenden SCCR Sitzungen wird unter anderem über die sogenannten "Exceptions and Limitations for libraries and archives" gesprochen, denn verhandeln kann man das derzeitige Stadium wirklich noch nicht nennen. Und dann ist da Brüssel. Dort wird zurzeit an der Revision der sogenannten "InfoSoc-Richtlinie" gearbeitet. Und dann ist da schließlich noch Berlin, wo wir uns gerade über die Verabschiedung des UrhWissG freuen durften. Und in NRW steht zusätzlich noch die Erarbeitung eines Bibliotheksgesetzes an, das allerdings mit Urheberrecht, wenn überhaupt, nur entfernt etwas zu tun haben wird. Denn die Zuständigkeit für Urheberrecht liegt gemäß Art. 73 GG beim Bund http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39356/kompetenzverteilung Und warum erzähle ich Ihnen das alles? Um zu zeigen wie wichtig es ist, gut funktionierende Bibliotheksverbände zu haben, denn einzelne Personen können diese Lobbyarbeit nicht leisten. Denn Lobbyarbeit ist auf all diesen Ebenen für Bibliotheken wichtig. Was beispielsweise zum Vor- oder Nachteil für Bibliotheken in Genf beschlossen wird, setzt einen Standard, hinter den Brüssel nicht zurückweichen kann. Und Brüssel setzt wiederum Standards, die Berlin zu beachten hat. Der Vorteil, aber auch das Risiko ist, dass es sich jeweils um Rechtssätze handelt, die noch in europäisches bzw. in nationales Recht umzuwandeln ist. Das heißt es besteht immer noch ein Handlungsspielraum für den Gesetzgeber. Und wer ist der Gesetzgeber? Das Parlament. Und woraus besteht das Parlament? Aus Politikern. Und mit wem müssen wir uns deshalb regelmäßig unterhalten? Mit Politikern! It is mostly politics I think I have told you before, or haven't I….? Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal an meinen Arbeitgeber, der dies zu einem großen Teil im Rahmen meiner Arbeitszeit ermöglicht, aber natürlich auch gleichzeitig vom Wissenszuwachs seines Personals als Multiplikatoren im Rahmen der hausinternen Veranstaltungen zu den Bibliothekstrends profitiert. Und gleichzeitig vielen Dank an die tollen KollegInnen in NRW, Berlin, London und Den Haag, die gemeinsam versuchen, ein möglichst breites Spektrum an Bibliotheksarbeit abzubilden und zu vermitteln. Es ist weiterhin auch viel ehrenamtliches Engagement notwendig. Dies gibt jedoch auch viel zurück, denn man hat mit interessanten Menschen zu tun und das lohnt sich auf jeden Fall!!!

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Über Nachhaltigkeit 

Heute mal ein anderes Thema als „reines“ Urheberrecht; aber irgendwie werde ich darauf auch wieder zurück kommen.

Wie steht es in Deutschland um die Nachhaltigkeit? Ich finde, suboptimal, verbesserungsfähig, whatsoever. Da wird regelmäßig eine neue Sau durchs Dorf getrieben, aber niemand erfährt, was anschließend mit ihr passiert. Ist die arne Sau beim Schlachter gelandet, vertilge ich Sie gerade beim Abendbrot oder hat sie es zurück in den Stall oder vielleicht auf eine schöne Wiese mit Matschgrube geschafft? Wie soll ich meinen Kindern Werte wie Verlässlichkeit vermitteln, wenn ich nur auf der Suche nach den neusten Trends bin. Gerade auch im Bibliothekswesen total beliebt: Die Bibliotrends! Und, muss ich alles nachmachen, was gerade hip und angesagt ist? Nennen Sie mich spießig oder konservativ – so wird man halt mit zunehmenden Alter. Wertkonservativ, wobei ich die Betonung auf WERT legen möchte. Was ist denn aus all den tollen Trends geworden, seitdem ich im Biblithekswesen angefangen habe? Denkwolken kennt kein Mensch mehr und RFID kann kein Buch so effizient sichern, wie meine Magnetstreifen. Die sind nicht Neon oder verändern ihren Aggregatzustand. Gut, die Stadtbibliothek am Neumarkt hat auch Trendscouts, aber das ist auch ein anderer Sachverhalt. Diese Institution muss sich ständig neu erfinden, um seine Leser bei der Stange zu halten und neue hinzuzugewinnen. Ich bin einmal gespannt, ob ich auf Dauer diesem Anspruch als Lehrbeauftragter gerecht werden kann – ich hoffe schon. Jetzt geht es erst einmal darum, die Urheberrechtsreform nachhaltig zu sichern und zu begleiten. Was bedeutet das? Jetzt sind erst einmal Sommerferien, da brauchen die Kinder wieder mehr Zeit und Zuwendung („Alter, komm auf den Punkt…“), aber vielleicht komme ich ja zwischendurch auch noch einmal zu Wort…

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Die LernManagementSysteme im kommenden WS

Wie es denn immer so ist – da gibt es Ankündigungen und Roadmaps von HRK, KMK und VG Wort zur Frage, wie die LMS im kommenden Semesester abgerechnet werden sollen – und NICHTS PASSIERT. ich kann ja verstehen, dass man keine große Lust, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn man eine Wahl verloren hat und damit seinen Job als Staatssekretär los wird. ABER: Es gibt auch so etwas wie Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den Studierenden und den Lehrenden, wie es denn nach Ende des SommerSemsters mit den LMS weiter gehen soll. Die Antwort ist eigentlich offensichtlich, man sollte sie nur einmal aussprechen. Bis zum 01.03.2018 bleibt erst einmal alles, wie es ist. 

Wir versuchen unsere Infos ab sofort wieder der UzK  aktuell zur Verfügung zu stellen. Vielleicht werfen Sie abundzu mal einen Blick auf nachfolgenen Link.

https://www.ilias.uni-koeln.de/ilias/goto_uk_cat_2042297.html

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Wann kommt e-lending auf die Agenda or when do we come to terms with e-lending? The right to e-lend is the the new right to e-read!

Since this blog is available globally, I figured : Why shouldn’t I try to brush up my pigeon English a little and get on your nerves in a different way?

The right to e-read should be transferred to the right to e-lend. That is what it is all about. There  are so many media titles available electronically. The only obstacle that stands between the media and the user is that rightholders still have the right to deny libraries contracts for e-lending their media.

 Here are some thoughts, why e-lending should be included in the next copyright reform.

GERMAN COPYRIGHT DRAFT

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG

– results from the ECJ Ruling Leenrecht

EBLIDA’s briefing paper on the CJEU case, the questions and answer raised. It shows that despite the ruling is done, legal certainty is not yet a given, and it doesn’t solve lots of questions such as remote access, or contract override. See here: http://www.eblida.org/news/eblida-briefing-on-the-e-lending-judgement-of-the-cjeu.html
– advantages and problems on the current procedere to licence E-books and other digital media from rightholders

Issues are:
– the entire catalogue of titles is not available for purchase (contrary to the paper book catalogue) so impacting the free constitution of library catalogues fit to their users need.
– Prices higher than on the market;
– Each publisher setting different terms creating a jungle of provision that mean different e-book titles = different possibility of use by the readers (e.g. some would authorise taking notes, other won’t, some will authorise partial copy, other won’t etc…).
– Contract terms impeding the benefits of exceptions and limitations enshrined in the law;
– TPMs impeding the benefits of exceptions and limitations enshrined in the law;
– Offers in bundle forcing the libraries to “buy” content they are not primary interested with.

– advantages and disadvantages of a legal term on E-Lending

– The recognition of an exception for e-lending would create legal certainty for libraries and would apply at national/EU level;

– A law would help making access to content through physical and digital means seamless;

– The law should allow for remote e-lending of e-books to library patrons by streaming and/or download as on the premises e-book lending is an incomplete service, contrary to the notion of a services in the digital age;
– The law would also clarify how authors are remunerated and would clarify the question of the cost for purchasing content. One of the argument being now that e-books are more expensive because it covers the cost authors would receive for their content to be placed on a library/3rd party server for lending.

– it would protect from contract override and abusive contract clause.

– would help working towards full access of publishers catalogue.

– I think a law would also help smaller publishers to better grab the situation and protect their rights, whereas in a licensing only environment, they are, as libraries, the weaker part.

I don’t see real disadvantage but the time it would take to be completed.

However, discussions on e-lending are already on-going for years. – alternatives to a legal permission for E-Lending

– è Fair licensing to comply with the 2012 EBLIDA Key principles of acquisition of and access to e-books by libraries that would result with a compulsory licensing

– possible variantions of rules and consequent changes of existing law

At EU level either the currently under discussion DSM Directive on copyright would include an article (and recitals) on e-lending with updates of relevant directives (Lending + infosoc).Or the lending directive itself would have to be updated to accommodate the question of remote access. Alternatively a reopening of the Infosoc could be a final (unlikely) option.

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Was möchten Sie wissen?

Wahrscheinlich geht es vielen von Ihnen genau so wie mir: 

– Soll ich mich über die Reform freuen, mit ihr zufrieden oder enttäuscht darüber sein?

– Wie geht der Prozess weiter? Wird das Gesetz schon nach der Bundestagswahl außer Kraft gesetzt oder lässt die Politik den Praxistest für die nächsten 5 Jahre zu?

– Wann äußern sich KMK, HRK und VG Wort zum Verfahren im kommenden Semester? https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-02-PM/PM_HRK_KMK_VG_Wort_23122016.pdf

– Kann § 5 der Vereinbarung so ausgelegt werden, dass statt dem Datums des In-Kraft-Tretens der Reform, der Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt maßgeblich ist? http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Grundsatzvereinbarung_KMK_VG_Wort_HRK.pdf

– Wann halten es KMK, HRK und VG WORT für angebracht, die Hochschulen, die STUDIERENDEN und die Lehrenden über den aktuellen Stand in Kenntnis zu setzen? Ansonsten passiert, was Ende 2016 eingetreten ist https://youtu.be/XqXdAtach_k

Es sind bald SOMMERFERIEN in NRW, also stellen Sie bis zum 14.07.2017 sicher, dass es auch im kommenden WS 2017/2018 keine Einzelerfassung geben wird. Das UrhWissG sorgt für mehr Rechtssicherheit- es wäre wünschenswert, wenn sich die Akteure daran erinnern würden!!!

– Ist eine Neuauflage der Kapselschriften wirklich notwendig?

Noch einen schönen Sonntag wünscht

das urheberrecht in bibliotheken, das auch mal wieder sonntags frei haben möchte…

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Etappenziel erreicht

Manchmal kommt man sich schon wie bei der Tour de France  vor: Das Ziel liegt dann zwar nicht auf der Champs d’Elysees sondern auf der Leipziger Straße. Man startet in einem großen Feld in hoffentlich einem starken Team. Den Regierungsentwurf hinzubekommen, war so ähnlich wie eine der berühmt berüchtigten Bergetappen zu gewinnen und das gepunktete Trikot des Punktbesten zu ergattern. Es soll auch schon Doping eingesetzt worden sein, aber zum Glück hat Dank des derzeitigen Ministers FAIRPLAY wieder Oberhand gewonnen. Und wie ordnet man nun die Verabschiedung des UrhWissG durch den Bundestag und den Einspruchsverzicht vom heutigen Tag durch den Bundesrat ein? Ich würde sagen: Etappenziel erreicht. Und irgendwie fühlt es sich wie der Gewinn eines Mannschaftszeitfahrens an, denn aufgrund der drohenden Diskontuienität, haben alle Beteiligten am Ende noch einmal schwer in die Pedale getreten. Aber dieser Endspurt hat sich gelohnt. Und es fühlt sich verdammt gut an: Bildung und Wissenschaft erhalten mehr Rechtssicherheit und die Verwertungsgesellschaften Pauschalvergütungen. Das ist doch auch irgendwie FAIR USE, oder täusche ich mich da? Und wie geht es weiter? Erst einmal Urlaub und dann geht der Wahlkampf los. Schwarz-gelb verhindern, um die Möglichkeit der Aufhebung des Gesetzes noch vor seinem In-Kraft-Tretens so gering wie möglich zu halten. That’s politics, you know. Und dann: ja dann steht das WS 2017/2018 an. Zum Glück ist die Einzelabrechnung tot. Und wir haben die Pauschalvergütung. Gut so, denke ich mir da. Und schon ist es Zeit, sich auf die Flandern Rundfahrt zu begeben. Es steht ja, Dank Julia Reda,, die Überarbeitung der InfoSoc RL an Aber was passiert in der Zwischenzeit? Wir müssen uns Gedanken machen, wie die Regeln des UrhWissG in der Praxis anzuwenden sind. Wieviel Zeit muss beispielsweise zwischen zwei Sessions nach § 60e UrhG vergehen? Aber in 5 Jahren ist ja schon wieder Landtagswahl und in vier Jahren BUND. DANKE!

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