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Welche Inhalte der MALIS Studiengang im Bereich Bibliotheksrecht in der nächsten Präsenzphase umfassen sollte Teil 1

Das Jahr 2019 ist auch im Bereich des Bibliotheksrecht ziemlich ereignisreich (gewesen).

Während die Beteiligten noch um die Auslegung(en) der Vorschriften des UrhWissG ringen, kündigt sich schon die nächste RL an, die in nationales Recht umzusetzen ist.

Manche Folgen sind positiv (Entfristungen einzelner Vorschriften, da diese in der neuen UrhRL nicht zur Disposition stehen), bei anderen sind die negativen Auswirkungen schon absehbar („D. wird Uploadfilter nicht einführen. https://www.bento.de/future/axel-voss-und-urheberrechtsreform-wie-die-ignoranz-der-alten-unsere-zukunft-und-gegenwart-gefaehrdet-a-87ed8898-c067-4b6e-aaab-a49ec823c5fe).

Andere Ereignisse passen so gar nicht ins System, aber sagt Ihnen der Begriff „ransomware“ irgendetwas?

https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/emotet.html

Das ist eigentlich schon genug Stoff, aber nächste Woche kommt Teil 2.

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Zur Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit im Außenverhältnis

Datenschutz ist schön macht aber viel Arbeit. So hat es Karl Valentin eigentlich gemeint, nur der Begriff des Datenschutzes existierte zu seinen Lebzeiten noch nicht. Ähnlich wie bei der Kunst, möchten sich viele mit der Blume des Datenschutzes schmücken, ohne dazu bereit zu sein, das Unkraut zu rupfen, zu düngen und zu gießen (Sie wissen, was momentan an der Uni Gießen im Bereich IT Sicherheit abgeht, oder? https://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/an-jlu-giessen-vorweihnachtliche-entschleunigung-geniessen_20898548)

Zurück zum Thema. Wissenschaftler berufen sich gerne auf das Privileg der Forschungsfreiheit, was ja auch ihr gutes Recht ist. Ich erspare,mir jetzt umfangreiche grundrechtsdogmatische Ausführungen. Allerdings sollte allgemein bekannt sein, dass

1. Grundrechte zunächst als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert sind und

2. unterschiedliche Grundrechtsschranken existieren.

Doch diese Grundrechtsdogmatik ist im vorliegenden Sachverhalt nahezu irrelevant.

Denn es geht vor allen Dingen um die Frage, wer bei datenschutzrechtlichen Verstößen im Hochschulbereich Anspruchsgegner der Verletzten ist.

Das ist und bleibt die/der LeiterIn der Hochschule. Was ja auch Sinn macht. Ein Blick in § 18 Hochschulgesetz NRW genügt https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=440655

Alles andere ist eine Frage der Haftung im Innenverhältnis. Und das macht für die Frage des Datenschutzes keinen Unterschied. Sowohl die Rektorin wie auch der Professor als auch die Doktorandin müssen sich datenschutzkonform verhalten.

Und auch eine datenschutzrechtliche Einzelfallprüfung erfolgt unabhängig davon lediglich als Stichprobe.

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Statistik zu rechten Gewalttaten in Köln

Egal wo, jede Gewalttat ist eine zu viel.

In Köln verdoppelt sich die Zahl rechter Straftaten

Köln | Die Bundestagsvizepräsidentin der Linken Petra Pau stellte eine kleine Anfrage an das Bundesinnenministerium zu Straftaten mit politisch rechts motiviertem Hintergrund in Deutschland. Die Zahl liegt für die ersten 8 Monate 2019 im fünfstelligen Bereich. Report-K fragte die Kölner Polizei zur Entwicklung von Straftaten mit politisch rechts motiviertem Hintergrund. Seit 2014 ist eine Verdoppelung der Anzahl zu verzeichnen. Für 2019 kann die Polizei Köln noch keine Zahlen vorlegen.

https://www.report-k.de/Koeln-Nachrichten/Koeln-Nachrichten/In-Koeln-verdoppelt-sich-die-Zahl-rechter-Straftaten-123528

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Was wirklich WICHTIG ist

Urheberrecht und Datenschutz ok, nicht ganz unwichtig, aber was wirklich wichtig ist: gegen RECHTS aufstehen und Zivilcourage zeigen. Er ist wieder da, dieser Rechte Bodensatz in unserer Gesellschaft, der uns Angst machen möchte. Ja, auch vor sich selbst, aber vor allen Dingen vor denen und dem die anders sind und das anders ist. Wie kann es sein, dass es zulässig ist, das Kennzeichen HA-HH 8888 durch die Gegend zu fahren und einen auf Ich weiß nicht was zu machen? Wie lange muss ich mir noch die Sprüche neben mir in der Mensa – „Früher war alles besser, als es noch nicht die Ausländer gab.“ bevor endlich einmal jemand von seinem Hausrecht Gebrauch macht und die Stammgäste in ihre Grenzen weist? Wie lange muss ich es noch ertragen, dass die AfD immer stärker wird und aus den sogenannten Protestwählern Stammwählerschaft werden. Ich empfehle jedem als Pflichtprogramm einen Besuch des deutschen Auswandererhaus https://de.wikipedia.org/wiki/Auswandererhaus_Bremerhaven. Auch den Deutschen ging es mal richtig schlecht. Und den Auswanderern wurden geholfen. Wir können nicht alleine die Welt retten. Aber darum geht es auch nicht. Einfach etwas mehr Toleranz und Menschlichkeit zeigen. Und nicht nur zu Weihnachten. Das ist das was wirklich wichtig ist. Nicht das Urheberrecht und nicht das Datenschutzrecht. Das kann warten. Aber wenn man sich jetzt nicht gegen die braune Sauce wehrt, dann erscheint die bald allen so normal wie die braune Sonntagsbratensauce. Aber die möchte ja zum Glück auch längst mehr jeder. In Maaßen ist die ja auch tolerabel. Aber wozu ein ÜberMaaßen führen kann, das hat man ja gesehen.

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