Das Jahr 2019 ist auch im Bereich des Bibliotheksrecht ziemlich ereignisreich (gewesen).
Während die Beteiligten noch um die Auslegung(en) der Vorschriften des UrhWissG ringen, kündigt sich schon die nächste RL an, die in nationales Recht umzusetzen ist.
Manche Folgen sind positiv (Entfristungen einzelner Vorschriften, da diese in der neuen UrhRL nicht zur Disposition stehen), bei anderen sind die negativen Auswirkungen schon absehbar („D. wird Uploadfilter nicht einführen. https://www.bento.de/future/axel-voss-und-urheberrechtsreform-wie-die-ignoranz-der-alten-unsere-zukunft-und-gegenwart-gefaehrdet-a-87ed8898-c067-4b6e-aaab-a49ec823c5fe).
Andere Ereignisse passen so gar nicht ins System, aber sagt Ihnen der Begriff „ransomware“ irgendetwas?
https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/emotet.html
Das ist eigentlich schon genug Stoff, aber nächste Woche kommt Teil 2.