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Und schon wieder steht eine neue Urheberrechtsreform an

https://irights.info/2019/09/10/in-eigener-sache-stellungnahme-des-irights-e-v-zur-umsetzung-der-eu-urheberrechts-richtlinie/29667

Mehr dazu und die Auseinandersetzung mit anderen Stellungnahmen folgt in Kürze.

Weitere Stellungnahmen sind verfügbar

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Umsetzung_EU_Richtlinien_Urheberrecht.html?nn=6712350

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Eine aktuelle Veröffentlichung des BMBF zum Thema Urheberrecht

https://www.bmbf.de/de/was-forschende-und-lehrende-wissen-sollten-9523.html

Ich weiß, meckern ist immer leicht. Man muss es selber erst einmal besser machen. Aber ganz ehrlich, als ich das Cover der Broschüre gesehen habe, hätte ich von dieser Veröffentlichung etwas anderes erwartet. Das Logo des dbv auf der rechten Seite verspricht, dass die Veröffentlichung auch etwas zum Thema „Bibliotheken“ enthält. Wenn aber im Anhang § 60e UrhG fehlt, lässt das nichts Gutes erahnen. Die Ausführungen zu Bibliotheken erfolgen leider auch nur rudimentär. Kaum etwas zur Frage des Kopienversands, beispielsweise ob aus elektronischen Veröffentlichungen etwas versandt werden darf.

Positiv ist de Klarstellung, wer Urheber bei der Erstellung von studentischen Arbeiten ist und wie AutorInnen bei Veröffentlichungen vorzugehen haben.

Die ganze Veröffentlichung steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 Ob die Herausgeber der Veröffentlichung wohl bedacht haben, dass in der Broschüre auch Bilder einer professionellen Bild-Agentur enthalten sind und dies möglicherweise nicht mit den Lizenzbedingungen kompatibel ist? Ich habe da so meine Zweifel.

Mein Fazit: Für WissenschaftlerInnen ist die Schrift von Interesse, für Bibliotheken enthält sie nicht viel Neues. Vielleicht gibt es ja irgendwann eine Fassung 2.0

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