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Kommentar zur Ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Was für eine traurige Veranstaltung!

Beim Redebeitrag der Justizministerin habe ich mich an FDP Zeiten erinnert gefühlt:

„Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute Morgen eine sehr besondere Reform, nämlich die Reform des Urheberrechts. Sie erinnern sich: 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat die DSM-Richtlinie beschlossen – ein längst überfälliges Update für das europäische Urheberrecht. Diese Richtlinie setzen wir jetzt um. Ich kann Ihnen sagen: Das ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabe.

Viele von Ihnen erinnern sich vielleicht noch an die Bilder aus 2019, als Nutzerinnen und Nutzer, als viele aufgeregte Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gegangen sind, gekämpft haben, weil sie Sorge hatten, dass genau diese Richtlinie dazu führen wird, dass die Meinungsfreiheit im Netz [durch sogenannte Uploadfilter] eingeschränkt wird, ihr Verhalten im Netz reglementiert wird.

Deswegen müssen wir zum einen dafür sorgen, dass diese Freiheit der Kommunikation im Netz erhalten bleibt – beispielsweise die Freiheit des Zitats, die Freiheit der Karikatur, die Freiheit der Parodie -, aber wir müssen zum anderen auch dafür sorgen, dass Kreative und Kreativwirtschaft besser an der Wertschöpfung im digitalen Raum beteiligt werden, meine Damen und Herren. Das zusammenzubringen, ist eine große Herausforderung. Wir sind sie angegangen, und ich bin der Meinung: Mit unserem Gesetzentwurf, den wir vorlegen, ist es uns auch gelungen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Tankred Schipanski (CDU/CSU))

Unser Gesetz wird die Position der Kreativen und der Kreativwirtschaft stärken und gleichzeitig die Freiheit im Netz bewahren und auch in Einklang stehen mit den europäischen Vorgaben. […]“

Nein, Frau Lambrecht,

es kann nicht nur darum gehen, Kreative und Kreativwirtschaft besser an der Wertschöpfung im digitalen Raum zu beteiligen. Diese Reform geht uns alle an! Bildung und Wissenschaft ist neben den berechtigten Forderungen der Kreativen auf eine angemessene Vergütung, ein angemessener Anteil an dieser Reform einzuräumen!

So zum Beispiel:

  1.  Durch eine parlamentarische Verabschiedung des jetzigen Gesetzentwurfes ginge ein Großteil der mit dem UrhWissG gewonnenen Klarheit und Vereinfachung des Urheberrechtsgesetzes verloren. So sollte zum Beispiel die Regelung zur Entfristung der durch das UrhWissG eingeführten Schranken vereinfacht werden!
  2. Das UrhDaG-E nimmt nicht die vielfältigen (z.B. auch vom Bundesrat vorgenommenen) Anregungen auf, die Vergütungsproblematik für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Bildung und Wissenschaft grundsätzlich zu bedenken. Anders als es auf den Publikumsmärkten der Fall ist, ist das monistische Prinzip der Einheit von vermögensrechtlichen und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen auf überwiegend öffentlich finanzierte Wissenschaftler nicht anzuwenden!
  3. Die Bereichsausnahmen Zeitung“ und „Schulbücher“ in §§ 60a, c, f UrhG sind zu streichen. Die aus dieser Regelung folgende Einschränkung der Nutzung von Presseerzeugnissen, z.B. für Online–Lehre und –Unterricht, ist nicht akzeptabel und wird der Verantwortung der Medien für die Öffentlichkeit und erst recht für Bildung nicht gerecht. Auch bei der Bereichsausnahme „Schulbuch“ zeigt sich in der aktuellen Lockdown-Situation die Widersinnigkeit dieser Regelung. Teile von Schulbüchern in Repositorien für Lehr-/Lernmaterialien einzustellen, ist gemäß § 60a Abs. 3 Ziffer 2 UrhG unzulässig. Dabei werben Schulbuchverlage mit den digitalen Möglichkeiten der Medien für diese Werke – zugunsten ihres Umsatzes. Eine Privilegierung dieser umsatzstarken und profitablen Schulbuch-Verlagssparte gegenüber anderen Bereichen wie vielen das Gemeinwohl berücksichtigenden Wissenschaftsverlagen ist nicht ersichtlich!
  4. Die Einführung eines Lizenzierungs- und Verleihrechts von eBooks für Bibliotheken muss dringend mit aufgenommen werden!

Bitte überarbeiten Sie den Gesetzentwurf in geeigneter Weise!

Ein Großteil der Zivilgesellschaft wird es ihnen danken!

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