Bald mehr offene WLANs in Deutschland? Diese Hoffnung kann man nach der jüngsten BGH Entscheidung zu diesem Thema durchaus äußern. Zwar haben die Betreiber solcher Hotspots weiterhin bestimmte Vorkehrungen zu treffen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Dazu gehört unter anderem, die Nutzung von Filesharing Software zu verhindern. Allerdings wurde vor allen Dingen die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 Telemediengesetz (TMG) für rechtmäßig erachtet.
Die weiteren Auswirkungen des Urteils lassen sich erst erörtern, wenn der komplette Wortlaut der Entscheidung vorliegt.
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